Service des Bürgerbüros sehr gefragt: Termine wenn möglich nur im Notfall vereinbaren


Das Bürgerbüro der Stadt Minden bietet seit Anfang Mai eine Online-Terminvergabe an. Momentan gibt es eine sehr hohe Nachfrage nach Terminen. Aber aufgrund der derzeit geltenden Hygienevorschriften können jedoch nicht so viele Zeiten vergeben werden, wie das sonst üblich ist. „Gerade vor dem Hintergrund, dass die weltweiten Reisewarnungen Stück für Stück zurückgenommen werden und die Menschen jetzt wieder ihren Urlaub planen, ist der Bedarf den Service des Bürgerbüros in Anspruch zu nehmen enorm“, sagt Daniel Schollmeyer. Er ist der Leiter für den Bereich Bürgerdienste. 

Aus dem Grund hat die Stadt Minden wichtige Informationen rund um das Thema Terminvergabe online zusammengestellt. Unter www.minden.de/terminvereinbarung gibt es hilfreiche Tipps. Für eine Reise ist es nicht zwingend notwendig einen Personalausweis und einen Reisepass mitzunehmen. In den meisten Ländern ist es ausreichend, wenn man eines der beiden Ausweisdokumente dabei hat, erklärt Schollmeyer. Aus dem Grund ist es gut, wenn Mindenerinnen und Mindener sich vorab informieren und auf der Internetseite des Bürgerbüros vorbeischauen. Hier sind viele Fragen bereits beantwortet und einige Anliegen können auch schriftlich erledigt werden. Die Mindener*innen sollten auch wissen, dass die Lieferzeiten der Bundesdruckerei momentan länger sind. 

Die telefonische Erreichbarkeit des Bürgerbüros soll in der kommenden Woche aufgestockt werden, sodass die Wartezeiten in der Leitung verkürzt werden und mehr Anfragen bearbeitet werden können. In dem Zusammenhang macht Daniel Schollmeyer darauf aufmerksam, dass „wir alle jetzt ein bisschen mehr Rücksicht aufeinander nehmen sollten“. Der ein oder andere kann sein Anliegen eventuell noch ein wenig nach hinten schieben und denjenigen einen Termin ermöglichen, die damit nicht mehr länger warten können. Wir appellieren an das Gemeinschaftsgefühl und setzen darauf, dass manche Themen noch ein bisschen Zeit haben, so der Bereichsleiter.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Minden noch einmal darauf hin, dass für Personen, deren Ausweisdokumente in der Corona-Pandemie und während der Schließung der Verwaltung, also seit dem 16. März abgelaufen sind, kein Bußgeld verhängt wird. Hier werden wir auch in den nächsten Wochen unseren Ermessensspielraum nutzen, sagt Schollmeyer. Personen, deren Ausweisdokumente vor der Corona-Pandemie abgelaufen sind, müssen jedoch weiterhin mit einem Bußgeld rechnen. Der Zeitraum der Schließung wird aber selbstverständlich bei der Bußgeldhöhe berücksichtigt.