Neuer Mietspiegel soll im Oktober 2020 vorliegen


Die Weichen für einen neuen, qualifizierten Mietspiegel der Stadt Minden sind gestellt. Der für 2020 bis 2022 gültige Mietspiegel soll Anfang Oktober vorliegen. Ein von der Stadt Minden beauftragtes Institut wird in dieser und in der kommenden Woche Anschreiben und Fragebögen an ausgewählte Mieter*innen und Vermieter*innen verschicken. „Diese sind datenschutzkonform nach einem Zufallsprinzip für den jeweiligen Stadtbezirk ausgewählt worden“, erläutert Benjamin Groß, Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice.

Abgefragt werden alle Mietverträge bis zum Stichtag 1. Juni 2020. „Somit gewährleisten wir, dass die aktuellsten Daten vorliegen“, so Groß weiter. Einsendeschluss für die Antworten ist der 10. Juli 2020. Die Mieter*innen und Vermieter*innen erhalten in den kommenden Tagen Post von der Stadt Minden. Neben einem Anschreiben gibt es Erläuterungen zum Fragebogen und den Fragebogen selbst. Dieser beinhaltet Fragen nach Größe, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen und dem Mietpreis der Wohnung/des Hauses.

Für die Antworten sind der Mietvertrag, Unterlagen zur letzten Mieterhöhung sowie Betriebskostenabrechnung und auch Wohnflächenberechnungen der Wohnung hilfreich. Für den ausgefüllten Fragebogen steht ein portofreier Rücksendeumschlag zur Verfügung. Alternativ können die Fragen auch online beantwortet werden. Hierfür werden ein Link und ein QR-Code mitgeliefert.

„Alle Angaben werden strikt vertraulich behandelt und vollständig anonymisiert nur zum Zweck der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten 2020 vom Institut im Auftrag der Stadt Minden ausgewertet“, macht Benjamin Groß deutlich. Es wird keine personenbezogene Zuordnung der Daten aus dem Fragebogen vorgenommen. Die einzelnen Fragebögen werden auch keinem Dritten zugänglich gemacht und die erfassten Daten nach Abschluss der Arbeiten gelöscht. So sei der Datenschutz gewährleistet, dessen Einhaltung vorab streng geprüft wurde.

„Der Mindener Mietspiegel ist seit Jahren ein rechtssicheres Instrument. Er gibt den Mindener Bürgerinnen und Bürgern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt“, fasst der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian zusammen. In der Praxis habe sich der Mietspiegel seit Jahren bewährt und für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt der Stadt gesorgt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. „Es ist uns aber sehr wichtig, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger beteiligen, um einen guten Querschnitt der Mietpreise in Minden zu erhalten“, so Beigeordneter Bursian weiter.

Die Stadt Minden hat das Institut „F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg“ nach einer Ausschreibung mit der Mietspiegelerstellung 2020 beauftragt. F+B ist ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut, das bereits in der Vergangenheit eine Reihe von qualifizierten Mietspiegeln für Kommunen erstellt hat.

In einem ersten Anlauf für die Erstellung des neuen Mietspiegels 2020 wurden bereits von Anfang Juni bis Mitte August 2019 mittels einer Online-Umfrage und eines Fragebogens Daten erfasst. Rund 3.700 Datensätze gingen bei dem Unternehmen ALP – Institut für Wohnen und Stadtentwicklung - im November 2019 anonymisiert ein.

Bei der Ende Dezember erfolgten Analyse habe das beauftragte Institut jedoch festgestellt, dass seitens der privaten Vermieter*innen sowie Mieter*innen eine zu geringe Beteiligung - trotz mehrfacher medienwirksamer Aufrufe – bestand. Damit gab es insgesamt ein starkes Ungleichgewicht zwischen privaten Vermieter*innen und gewerblichen Vermieter*innen - im Schwerpunkt hier die Wohnungsbaugesellschaften. „So wurde entschieden, eine neue Erhebung zu starten, die auf Zufalls-Stichproben basiert“, erläutert Benjamin Groß.

Der Mietspiegel 2020 wird erneut ein qualifizierter sein. Die Grundlage dafür legt Paragraf 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches fest. Danach ist ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Das ist in Minden zuletzt im Jahr 2016 erfolgt, im Jahr 2018 wurde dieser fortgeschrieben.

Seit Anfang April 2020 gibt es – wegen der notwendigen Neuerhebung - temporär keinen gültigen, qualifizierten Mietspiegel für Minden. Zur Orientierung können Mieter*innen und Vermieter*innen den Mietspiegel von 2016 – in der Fortschreibung von 2018 - weiter verwenden. Dieser ist auf der Internetseite der Stadt Minden abrufbar. 

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de