„Grünes Licht“ für zwei weitere Interessenbekundungsverfahren


Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15. Juni 2020 einstimmig für die Einleitung von zwei Interessenbekundungsverfahren in einem Plangebiet nördlich des Sportplatzes Mittelweg/westlich Beethovenstraße im Stadtbezirk Königstor ausgesprochen. Auf rund 18.000 Quadratmeter bebaubarer Fläche sollen Mehrfamilienhäuser, eine Kindertagesstätte und ein Sportinternat entstehen. Die Interessenbekundungsverfahren starten Anfang kommender Woche. Informationen dazu gibt es für Interessierte auf einer Internetseite der Stadt Minden (siehe Kasten rechts).

Basis beider Interessenbekundungsverfahren am Mittelweg/Beethovenstraße ist das vom Rat 2017 verabschiedete „Handlungskonzept Wohnen“ und die darin festgehaltenen Bestrebungen der Stadt Minden, städtebauliche Zielsetzungen mit Hilfe einer Bodenbevorratung umzusetzen. „Die Stadt kauft Grundstücke, auf denen Vorhaben mit dem Schwerpunkt Wohnen entwickelt werden sollen und steuert über entsprechende Planungen sowie Verfahren die künftigen Nutzungen“, erläutert der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, den Hintergrund für das Vorgehen.

Die Ausschreibung erfolgt nach einem Planentwurf des Büros „WoltersPartner – Stadtplaner GmbH“ (Coesfeld). Auch in dem neuen Baugebiet soll qualitätsvoller Geschosswohnungsbau entstehen, der aber konkret auf Grundlage des verabschiedeten Handlungskonzeptes Wohnen erfolgen soll.

„Neben dem parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren, bietet sich durch das Interessenbekundungsverfahren eine deutlich bessere Feinsteuerungsmöglichkeit des zukünftigen Wohnungsbaues an dieser zentral gelegenen Stelle im Stadtbezirk Königstor“, erläutert Ernst Meistrell aus dem Bereich Stadtplanung und Umwelt, der Ansprechpartner für das Verfahren und mögliche Investoren ist.

Ein ähnliches Interessenbekundungsverfahren wurde bereits für das städtische Grundstück der ehemaligen Grundschule in Dützen durchgeführt. Außerdem läuft aktuell das Verfahren im zweiten Schritt für das Rampenloch in der Oberen Altstadt. Die Verfahren sind jeweils auf die örtliche Situation und Zielrichtung zugeschnitten.

Rund 13.000 Quadratmeter im neuen Gebiet sind für den Wohnungsbau vorgesehen, für dessen Ausgestaltung konkrete Vorgaben für einen möglichen Investor auf Grundlage des Handlungskonzeptes Wohnen gemacht werden, so Ernst Meistrell weiter. „Es soll hier nach unseren Vorstellungen ein breites Angebot an bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungen entstehen, die ein breites Spektrum von Wohnformen ermöglichen.“

Hier könnten beispielsweise Mietwohnungen im Segment „Geförderter Wohnraum“,  kostengünstige Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen oder sonstige Ansätze zum Tragen kommen, die bezahlbaren Wohnraum für einen Querschnitt der Bevölkerung bereitstellen. Da die Stadt Minden bestrebt ist, ein gemischtes Quartier entstehen zu lassen, seien aber auch hochwertigere Wohnungen vorstellbar.  Der Preis pro Quadratmeter Grundstück ist auf 145 Euro fest kalkuliert.

Extra-Verfahren für die Vergabe des Kita-Grundstücks
Im Plangebiet nördlich des Sportplatzes Mittelweg/westlich Beethovenstraße soll auf einem rund 3.200 Quadratmeter großen Grundstück auch ein Kita-Neubau mit Wohnungen in den Obergeschossen entstehen. Dieses soll als gesondertes Interessenbekundungsverfahren ausgeführt werden. Einen künftigen Mieter für die Räumlichkeiten im Erdgeschoss gibt es schon: den Verein „Freie Kindertagesstätte Tausendfüßler Minden e.V.“ Die bereits seit vielen Jahren betriebene Kita soll an einen anderen Mietstandort umziehen.

Zukünftig soll die Kindertagesstätte fünf Gruppen mit insgesamt 100 Kindern haben. Für den neuen Standort legt der Verein besonderen Wert auf eine ökologische Bauweise und den Einsatz recycelfähiger sowie ressourcensparender Baustoffe. Der Neubau soll auch die städtebauliche Vorgabe des flächensparenden Bauens wie im übrigen Areal erfüllen.

Rund 2000 Quadratmeter der bebaubaren Fläche bleiben zunächst für ein geplantes Sportinternat mit etwa zwölf Apartments vorbehalten.

Zweischrittige Verfahren
Das Entwurfskonzept des Bebauungsplans sieht auch die konsequente Teilung der Verkehre und die Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone im Neubaugebiet vor. Diese berücksichtige sowohl die Belange der jetzigen Anlieger und ermögliche gleichzeitig die Nutzbarmachung des öffentlichen Verkehrsraumes mit Vorrang für Fußgänger. Von einem Bewerber für das städtische Grundstück werde daher auch ein individuelles Konzept für eine Vermeidung beziehungsweise Minimierung des entstehenden Individualverkehrs abgefordert.  

Die von der Stadt gesetzten Vorgaben seien klar formuliert, sollen aber auch nicht zu einengend für gute Lösungen sein. Es gehe letztlich um ein städtebaulich und sozial tragfähiges Gesamtkonzept mit einer zeitnahen Umsetzung, macht Beigeordneter Lars Bursian deutlich.

Die Verfahren für die Flächen im Plangebiet B 936 sollen jeweils in zwei Stufen laufen. Im ersten Schritt erhalten Interessenten die Möglichkeit, sich mit einem Grundsatzkonzept für die Planungen zu bewerben. Diese Phase soll zwei Monate ab Veröffentlichung dauern. Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr (BUV) entscheidet dann nach festgelegten Bewertungskriterien über die Zulassung zur weiteren Bewerbung für die zweite Phase.

Für den Bau der Kita erhält nur ein einzelner Investor erneut zwei Monate Zeit, sein Konzept für den Erwerb planerisch und kalkulatorisch nach den gestellten Anforderungen zu vertiefen. Für die deutlich größeren Wohnungsbauflächen bekommt ebenfalls nur ein einzelner Investor fünf Monate Zeit, sein Konzept für den Erwerb planerisch und kalkulatorisch nach den gestellten Anforderungen zu vertiefen und gegebenenfalls aktuelle Erkenntnisse aus dem laufenden Bebauungsplanverfahren anzupassen.

Die Konzepte werden jeweils nach Ablauf der Frist im BUV der Stadt Minden vorgestellt und beraten. Der Fachausschuss gibt dann eine Empfehlung zum Verkauf, Verkauf mit Auflagen oder zum Nichtverkauf des Areals. Der Haupt-und Finanzausschuss, als politisches Gremium der Stadt Minden, entscheidet abschließend über den Verkauf des Areals an einen Bewerber beziehungsweise über die Vorbereitung eines entsprechenden Kaufvertrages.

Die Interessenbekundungsverfahren für die beiden Flächen starten in der kommenden Woche. Näheres finden Interessenten auf dieser Seite . Hier gibt es neben Plänen und Vorgaben auch die Ansprechpartner*innen aus dem Bereich Stadtplanung sowie des Jugendamtes für Fragen zur Kita-Konzeption. Auskunft zur späteren Vertragsabwicklung für das Grundstück gibt die Mindener Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (MEW).

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de