Für die Arbeit der politischen Gremien gibt es weiter Regeln


Diese gilt ab dem 15. Juni 2020 und löst die am 14. Juni, 23.59 Uhr auslaufende Verfügung ab. Die jetzt neu gefasste „Allgemeinverfügung über die Einschränkung der Gremienarbeit des Rates und seiner Ausschüsse zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ – so der komplette Titel - berücksichtigt inhaltlich die zwischenzeitlich eingetretenen gesetzlichen Änderungen sowie die aktuelle Erlasslage im Land Nordrhein-Westfalen. Es fußt auch auf dem Infektionsschutzgesetz und den darin festgelegten Zuständigkeiten der Stadt Minden als Ordnungsbehörde.

In der seit dem 30. April geltenden und nun neu gefassten Verfügung sind zunächst bis zum 31. August 2020 verschiedene Richtlinien für die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Fraktionssitzungen festgelegt.

Auch nach der geänderten Allgemeinverfügung sollen weiter nur notwendige Sitzungen des Rates und der Ausschüsse stattfinden. Hier aber ist Flexibilität gegeben. So können bisher vorgesehene Sitzungstermine abgesagt, aber auch abweichende Sitzungstermine neu vereinbart werden. Die Entscheidung über die Einberufung des Rates trifft weiter der Bürgermeister. Vor einer geplanten Einberufung eines Fachausschusses setzt sich der jeweilige Vorsitzende mit dem Bürgermeister in Verbindung. Wann und wie oft sich die Fraktionen treffen, entscheiden die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden - Videokonferenzen sind hier ausdrücklich möglich.   

Die öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien finden nach wie vor mit 1,5 Meter weitem Abstand unter den Stadtverordneten beziehungsweise Ausschussmitgliedern, den Vertreter*innen der Verwaltung und der Besucher*innen statt. Entsprechend große Räumlichkeiten müssen daher zur Verfügung stehen. Die meisten Fachausschuss- und Beiratssitzungen haben bisher im Ständersaal des LWL-Preußenmuseums stattgefunden, die bisher einzige Ratssitzung unter Corona-Bedingungen in der Sporthalle der PRIMUS-Schule in Dankersen.

Politiker*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Besucher*innen und Pressevertreter*innen müssen weiterhin beim Zugang schriftlich versichern, dass bestimmte Ausschlussgründe nicht vorliegen, sonst dürfen sie nicht an der Sitzung teilnehmen. So muss bestätigt werden, dass sie/er in den vergangenen 14 Tagen nicht von Reisen aus Ländern zurückgekehrt ist, für die Einreisebeschränkungen oder Quarantänevorschriften gelten. Auch dürfen keine coronatypischen Krankheitssymptome vorliegen. Der dritte Ausschlussgrund ist bestehender Kontakt zu Menschen, die aktuell an COVID-19 erkrankt sind und sich in Quarantäne befinden.

Gleichzeitig gilt das Papier als Nachweis für die Rückverfolgbarkeit bei einer möglichen Ansteckung. Das ist in Paragraf 2a der Coronaschutzverordnung für NRW geregelt.

Alle Sitzungsteilnehmer*innen sollten weiter ausreichend Zeit für die Registrierung mitbringen. Am Eingang ist – sollte eine Schlange entstehen – ein Abstand von 1,5 Meter zu halten. Ausschussmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Gäste müssen vom Eingang bis zum Sitzplatz einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dieser ist auch beim Verlassen des Sitzungsraumes und beim Wiedereintritt aufzusetzen.  

Entfallen ist der Passus aus der ausgelaufenen Verfügung, dass in Ratssitzungen keine Einwohnerfragen und auch keine Anfragen mehr gemäß § 17 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung gestellt werden dürfen. Die Sitzungen sollten zeitlich begrenzt sein. Fragen von Bürgerinnen und Bürgern und von Ratsmitgliedern konnten ab Ende April schriftlich eingereicht werden und wurden schriftlich von der Verwaltung beantwortet. Alle Fragen und Antworten wurden den Politikerinnen und Politikern zur Kenntnis gegeben. Nun dürfen wieder persönlich Fragen in der Ratssitzung gestellt werden.

„Wir müssen an den immer noch strengen Auflagen für die politische Gremienarbeit festhalten, um den geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien gerecht zu werden und um damit auch ein Aufflammen des Coronavirus‘ in Minden zu verhindern“, macht Bürgermeister Michael Jäcke deutlich. Überall dort, wo in den vergangenen Wochen größere Gruppen zusammenkamen, stieg automatisch das Infektionsrisiko. In einigen, bekannten Fällen kam es dann auch zu vielfachen Ansteckungen. „Wir wollen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft mit den jetzt weiter verlängerten Maßnahmen schützen“, so Jäcke abschließend zum Hintergrund.