Standesamtliche Trauungen sind in Minden ab Mittwoch, 15. Juli 2020, wieder mit 20 Personen - einschließlich Brautpaar - plus Standesbeamtin möglich. Das hat die Stadt Minden heute bekannt gegeben. Mit der angepassten Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist es nun bei entsprechenden Voraussetzungen möglich, sogar mit maximal 150 Personen wieder Eheschließungen vorzunehmen. Das ist in Paragraf 13 der Verordnung geregelt.
„Nach Prüfung unseres Sicherheitskonzeptes und angesichts der Raumgrößen haben wir mit der neuen Verordnung die maximale Personenzahl in allen unseren Trauzimmern nun auf 20 externe Personen festgelegt“, sagt die Koordinatorin des Standesamtes, Bettina Reinking. Das sei angesichts der vielen Anfragen und Wünsche der Brautpaare „sehr erfreulich“.
Auch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie seien die meisten Eheschließungen in Minden meist nicht vor mehr als 20 Gästen vorgenommen worden, so Reinking weiter. Sie rechnet nun mit einem Anstieg bei den Anmeldungen zur Eheschließung sowie den durchzuführenden Trauungen. „Viele Mindener*innen haben ihre beabsichtigten Eheschließungen aufgrund der bisherigen Einschränkungen im Frühjahr zurückgezogen oder erst gar nicht angemeldet“, weiß die Standesbeamtin.
Als Orte für Eheschließungen stehen bis Ende des Jahres in Minden das Trauzimmer im Regierungsgebäude am Weserglacis, die Mühle in Meißen, das Heimathaus in Dankersen und die Schiffe der Mindener Fahrgastschifffahrt zur Verfügung.