Beirat für Menschen mit Behinderungen wird ernst genommen und angehört


Was macht eigentlich der Beirat für Menschen mit Behinderungen in Minden? Diese und weitere Fragen hat Vorsitzender Eckhard Rüter am vergangenen Dienstag (21. Juli) in der letzten Sitzung des Gremiums – es war die 34. dieser Wahlperiode - beantwortet. Zur Sitzung waren neben den Beiratsmitgliedern und den beratenden Mitgliedern auch rund 20 Gäste ins LWL-Preußenmuseum gekommen, die sich teilweise als Delegierte/r oder Kandidatin/Kandidat für die anstehende Wahl des Beirates interessieren. Dieser wird am 2. September 2020 neu gewählt.

Der Beirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen in Minden. Er berät Politik und Verwaltung und ist ein unabhängiges Gremium. Er trifft sich im Durchschnitt sechs Mal pro Jahr zu Sitzungen. Mitglieder aus dem Beirat werden zudem in fast alle Ausschüsse der Stadt entsandt und nehmen an Arbeitsgruppen teil – stadtintern und auch beiratsintern. So gibt es aktuell zwei eigene Arbeitsgruppen: für „Bauen und Verkehr“ sowie für „Organisation und Planung“. Beteiligt wird der Beirat auch an aktuellen Planungen für die Innenstadt, bei der Schulentwicklungsplanung und bei der Inklusion in Minden.

„Das Ziel der Tätigkeit des Mindener Beirates ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft“, fasst Eckhard Rüter zusammen. Zu den Aufgaben des Beirats gehört auch, die verantwortlichen Stellen auf die besonderen Probleme der Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Das Gremium gibt hierzu Empfehlungen, bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen mitzuwirken. Außerdem ist er allgemeiner Ansprechpartner der Menschen mit Behinderungen. „Alle Anregungen und Ideen können hier eingebracht werden“, sagt Rüter.

Das Gremium bildet aber auch innerhalb der Stadt Minden ein Netzwerk von Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderungen engagieren. Zudem hat der Beirat ein eigenes Netzwerk und Kontakte zu anderen Städten, Kreisen und Beiräten in Ostwestfalen-Lippe (OWL), zum Koordinator für Behindertenbelange beim Kreis Minden-Lübbecke, zu Beratungsstellen, zur Kreisverwaltung sowie den Politikerinnen und Politikern in Minden.

Zu der Frage „Was haben wir erreicht?“ nennt der Vorsitzende als ein herausragendes Projekt, den „Barriereatlas für die Stadt Minden“, der im Zuge der gesamten Innenstadtplanung seit April 2015 Berücksichtigung findet und stetig weiter umgesetzt wird. OWL-weite Beachtung habe auch der erste Stadtführer für Menschen mit Behinderungen im Internet gefunden.

Positiv stellt Rüter heraus, dass der Beirat von Politik und Verwaltung insgesamt ernst genommen wird. „Er wird angehört. Er bietet stets auch Lösungsvorschläge und zeigt nicht nur Probleme auf“, so der Vorsitzende weiter. Die Stadtverwaltung sei insgesamt kooperativ und aufgeschlossen, wenn es um Projekte geht, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Der Rat der Mitglieder sei ausdrücklich gewünscht und gefragt.

Für den neu zu wählenden Beirat wünscht sich der Vorsitzende Bürger*innen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen wollen, die zuhören und sich beteiligen. „Richtig ist hier, wer mitwirken und helfen will“, so Rüter. Richtig ist auch, wer sich allgemein engagieren will sowie alle Belange von Menschen mit Behinderungen akzeptiert - ob Rollifahrer*innen, Menschen mit geistigem Handicap, mit einer Seh- oder Hörbehinderung. Wer nur Informationen für sich selbst oder seine Gruppe herausholen will, sei hier ebenso falsch, wie jemand, der nur an seine eigene Behinderung denkt.

Die rechtliche Basis für diese Interessenvertretung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Diese ermöglicht es laut § 27a einer Kommune, besondere Vertretungen für die Wahrnehmung von spezifischen Interessen zu bilden. Davon hat die Stadt Minden Gebrauch gemacht, indem sie einen Seniorenbeirat und auch einen Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie einen Integrationsrat hat. Die Aufgaben des Beirates für Menschen mit Behinderungen und die Abwicklungen der Wahl sind in einer Satzung geregelt.

Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen
Noch bis zum 31. Juli 2020 können sich interessierte Mindenerinnen und Mindener an der Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderungen beteiligen – als Delegierte/r oder als Kandidatin/Kandidat. Alle fünf Jahre wird dieses Gremium, das die Interessen der Menschen mit Behinderungen im Gebiet der Stadt Minden vertritt, neu gewählt. Die Wahl der ehrenamtlichen Beiratsmitglieder und ihrer Stellvertreter*innen erfolgt am 2. September 2020 – voraussichtlich um 16 Uhr im Ständersaal des LWL-Preußenmuseums.

Alle Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Gruppen, in denen Menschen mit Handicaps organisiert sind oder die sich um Menschen mit Behinderungen kümmern und die der Stadt Minden bekannt sind, wurden Anfang Juli von der Stadt Minden angeschrieben. Sie haben Informationen - auch in einfacher Sprache und Formulare für die Teilnahme an der Wahl - erhalten.

Zudem können sich Menschen, die nicht einer Organisation oder einem Verein angehören, in den Beirat wählen lassen oder sich als Delegierte/r melden. Hierfür braucht die Bürgerin/der Bürger die Unterschriften von zehn Personen, die eine Behinderung haben. Es reicht hier nach einer erneuten Prüfung der Stadt – es gab dazu eine Nachfrage im Beirat - als Nachweis auch eine anerkannte Behinderung von unter 50 Prozent oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung aus.

Jede Mindenerin und jeder Mindener darf nur einen Kandidaten unterstützen. Die Interessierten bekommen bei der Fachkraft für Behindertenbelange (Kontakt - siehe unten) Unterlagen oder können hier auch Fragen stellen. Informationen und Formulare gibt es auch auf einer Internetseite (direkter Link unten).

Den Beirat für Menschen mit Behinderungen gibt es schon 25 Jahre in Minden. Er setzt sich aus neun Mitgliedern und neun Stellvertreter*innen zusammen. Je sechs haben einen Schwerbehindertenausweis, je drei sind Menschen ohne Schwerbehinderungen. Die je drei Mitglieder ohne Schwerbehindertenausweis sind zum Beispiel Angehörige oder Vertrauenspersonen von Menschen mit Handicaps. An den Sitzungen nehmen stets auch die sieben Vertreter*innen aus der Politik (beratend) sowie drei weitere beratende Bürger*innen teil.  

Nach der eigentlichen Wahl der Beiratsmitglieder am 2. September gibt es eine konstituierende Sitzung – einberufen und geleitet vom Bürgermeister – am 15. September. In dieser Sitzung wird dann der Vorsitzende des Beirates gewählt.

Bei Fragen können folgende Personen angerufen werden:
Esther König
(Fachkraft für Behindertenbelange/Büro des Beirates für Menschen mit Behinderungen)
Tel: 0571/89-443

Eckhard Rüter
Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen
Tel: 0571/646900

Funda Baumeister
Stellvertretende Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen
Tel.: 0571/36957

Link:  Wahlen des Beirates für Menschen mit Behinderungen

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de