Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden weist darauf hin, dass Osterfeuer in diesem Jahr bis spätestens zum 19. März 2020 anzumelden sind. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt. Ferner muss jedes Osterfeuer für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden, so die Ordnungsbehörde.
Weitere Regelungen - unter anderem zu Sicherheitsabständen und der maximalen Größe eines Osterfeuers - sind zwingend einzuhalten und können in einem Merkblatt nachgelesen werden. Die private Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen muss nicht angemeldet werden.
Der Anmeldevordruck und das dazugehörige Merkblatt können auf der Internetseite der Stadt unter www.minden.de heruntergeladen oder bei Herrn André Donnecker angefordert werden (Telefon 0571-89 810, a.donnecker@minden.de oder ordnungsbehoerde@minden.de).
Pressestelle der Stadt Minden. Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de