Das Schulbüro der Stadt hat gestern Informationen vom Ministerium für Schule und Bildung NRW zum Start nach den Sommerferien erhalten. Die wichtigste Aussage der Mail aus Düsseldorf: Die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen sollen ab 12. August wieder weitgehend Präsenzunterricht erhalten – allerdings unter Auflagen.
„Der Schulstart nach den Sommerferien wird in diesem Jahr ein anderer als in den vergangenen Jahren sein, da die Corona-Pandemie uns weiterhin vor große Herausforderungen stellt“, heißt es in der Mail des Ministeriums. Mit einer möglichst weitgehenden Rückkehr zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten wolle das Land das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung sichern, heißt es weiter. Gleichzeitig stelle hierbei die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten immer den Maßstab aller Entscheidungen dar, die im Rahmen der Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs getroffen werden.
Zum Schutz aller bleibt die Grundvoraussetzung die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz, so das Land. Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen werde der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt. Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – grundsätzlich an allen Schulen eine Maskenpflicht auf den Gängen und auf dem Schulgelände gelten. „Von den Regeln dürfen die Schulen nicht abweichen“, macht Philipp Knappmeyer, Leiter des Bereiches Bildung, deutlich.
In der Primarstufe müssen Schüler*innen im Unterricht, wenn sie ihre Plätze eingenommen haben, keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen. Auch Lehrer*innen können in den Grundschulen darauf verzichten, wenn sie genügend Abstand zur Klasse haben. In den weiterführenden Schulen allerdings müssen ab 12. August alle Schüler*innen auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Lehrkräfte sind von der Pflicht befreit, wenn sie genügend Abstand halten können. Ausnahmen gibt es für Schüler*innen auch in Situationen, wo das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den „pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen“ nicht vereinbar ist.
Für die Bereitstellung der Masken an Schulen sind die Eltern verantwortlich. „Sollte ein Kind oder ein Jugendlicher die Mund-Nase-Bedeckung vergessen haben oder ist diese nicht brauchbar, stehen für solche Fälle ausreichend Masken an den Mindener Schulen zur Verfügung“, so Philipp Knappmeyer. Das Land NRW stellt Masken auch aus Landesbeständen zur Verfügung.
Zu den weiteren Auflagen für den Schulbetrieb gehört, dass auch die Rückverfolgbarkeit im Corona-Bedarfsfall sichergestellt ist. Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten an einer Schule phasenweise kein Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein, findet verpflichtender Unterricht auf Distanz statt.
Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wieder aufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der aktuellen Coronaschutzverordnung ist Sportunterricht - inklusive Schwimmunterricht - an Schulen erlaubt. Hier gilt – weil kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann - in besonderem Maße darauf zu achten, Situationen zu verhindern, die das Infektionsgeschehen verstärken könnten.
Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien möglichst im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Ob eine zur Vermeidung hoher Aerosolenkonzentrationen ausreichende Belüftung der Sporthallen vorhanden ist, ist durch den Schulträger, also die Stadt, sicherzustellen. Das werde aktuell geprüft, so Knappmeyer. Außerdem werde es Anpassungen im Schwimmunterricht geben, die derzeit zwischen dem Schulbüro, dem Sportbüro und den Schulen abgestimmt werden.
Weitere Informationen gibt es in der aktuellen Pressemitteilung des Landes: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-achtsam-und-sorgsam-sein-klare-vorgaben-fuer-einen-angepassten
Weiter hat das Land entschieden, dass sich alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen ab Montag, 3. August 2020, kostenlos und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können. Die Testungen sind vorerst bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage und in abwechselndem Turnus bei niedergelassenen Vertragsärzten (insbesondere Hausärzten) und in Testzentren möglich.