Für die politische Gremienarbeit in Minden gibt es jetzt eine Allgemeinverfügung. In ihr sind die ab Donnerstag, 30. April 2020, geltenden Regelungen festgeschrieben. Für die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und die Fraktionssitzungen gibt es verschiedene Richtlinien. Sie gelten befristet bis zum 14. Juni 2020, 24 Uhr.
Wie sieht die kommunalpolitische Arbeit nun aus?
Zum einen können die Anzahl der Sitzungen beschränkt werden – für den Rat ist der Bürgermeister verantwortlich, für die Ausschüsse die jeweiligen Vorsitzenden. Die Fraktionsvorsitzenden entscheiden über ihre Sitzungen. Es können bereits festgelegte Termine abgesagt aber auch abweichende Sitzungen einberufen werden.
Bei Ratssitzungen gibt es keine Einwohnerfragestunde und keine Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung (Fragerecht der Stadtverordneten). Fragen an die Verwaltung werden schriftlich gestellt und auch schriftlich beantwortet. Die Stadtverordneten bekommen sie zur Kenntnis. Für Bürgerinnen und Bürger sind die Fragen und Antworten online über das Ratsinformationssystem zu finden.
Sitzungen finden nicht in den gewohnten Räumen statt, denn diese müssen den Vorgaben des Infektionsschutzes entsprechen.
Besucher*innen und Pressevertreter*innen können weiterhin bei den Sitzungen dabei sein. Aber es müssen folgende Regeln eingehalten werden: ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen, die Zahl der Besucher*innen wird begrenzt, beim Zugang und dem Verlassen des Sitzungsraumes muss auch der Mindestabstand eingehalten werden und ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Außerdem werden Besucher*innen und Pressevertreter*innen mit ihren Kontaktdaten (Nachname, Name und Anschrift) registriert.
Bevor an einer Sitzung teilgenommen wird, muss per Unterschrift versichert werden, dass man nicht in den vergangenen 14 Tagen vor dem Sitzungstermin von Reisen aus dem Ausland oder aus inländischen Gebieten, falls diese als besonders betroffene Gebiete ausgewiesen sind, zurückgekehrt ist; sich kürzlich in einem solchen Gebiet aufgehalten hat; keine typischen Krankheitssymptome festgestellt wurden oder wissentlich Kontakt zu Personen gehabt haben, die aufgrund einer festgestellten oder vermuteten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) aktuell unter Quarantäne stehen. Das gilt für Besucher*innen, Gremienteilnehmer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen und den Pressevertretern.
„Die Auflagen müssen sein, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Das wird sicherlich für uns alle eine Umstellung sein, aber das politische Leben muss in Minden wieder Fahrt aufnehmen“, unterstreicht Bürgermeister Michael Jäcke.