Viele Geschäfte in der Innenstadt haben wieder geöffnet


 „Wir tasten uns in kleinen Schritten vorwärts“, hat Bürgermeister Michael Jäcke in seiner Videobotschaft (www.minden.de) vom vergangenen Freitag gesagt. Mit Blick auf den seit heute in Teilen wieder geöffneten Einzelhandel appellierte er an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiter rücksichtsvoll zu verhalten. Denn: Kleinere und mittlere Einzelhandelsgeschäfte dürfen zwar seit heute wieder öffnen - aber nur unter strengen Abstands- und Hygieneregeln, die auch von den Teams der Ordnungsbehörde in Stichproben und im Schwerpunkt in der Innenstadt überprüft wurden. In den nächsten Tagen werden die Kontrollen auch auf die übrigen Stadtbezirke ausgeweitet.

Die Kontrollen am heutigen Montag haben ergeben, dass nur sehr wenige Verstöße bei den Einzelhändlern gegen die Corona-Schutzverordnung beobachtet wurden. Allerdings habe die Polizei zahlreiche Radfahrer*innen in der Innenstadt anhalten und verwarnen müssen, berichtet die Leiterin des Bereiches Sicherheit und Ordnung, Annette Ziegler. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Radfahren zwischen 10 und 18 Uhr in der Fußgängerzone untersagt ist.

Nach der geänderten, seit heute gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen können Einzelhandelsgeschäfte seit dem 20. April wieder öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Das haben auch in der Mindener Innenstadt zahlreiche Geschäftsleute bereits umgesetzt und verkaufen wieder Waren. Es aber gebe einige Läden, die noch nicht geöffnet haben, obwohl sie es dürften, so Ziegler. Den meisten reichte die kurze Vorbereitungszeit nicht aus, die Läden entsprechend der Corona-Schutzverordnung herzurichten oder auch kurzfristig Personal bereitzustellen. In der Mindener Innenstadt haben nur fünf Geschäfte mehr als 800 Quadratmeter Fläche. Sie müssen weiter geschlossen bleiben.

Darüber hinaus dürfen seit dem 20. April – unabhängig von der Quadratmeterzahl – Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Autohäuser und Fahrradhändler wieder öffnen. Auch für so genannte Shopping Malls gibt es Ausnahmen. Wenn sich darin mehrere einzelne Läden unter 800 Quadratmetern Fläche befinden, dürfen diese im Center öffnen. „Diese Regelung trifft auch für das Kaufhaus Hagemeyer und die separaten Shops im Erdgeschoss zu“, erläutert Annette Ziegler. Das Bekleidungshaus Hagemeyer selbst, das deutlich größer ist, darf aber nicht öffnen.

Alle Inhaber*innen haben darauf zu achten, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter in dem Geschäft aufhält. Auch sollen die Kunden weiter mindestens 1,50 Meter Abstand zueinander und auch zum Personal einhalten. „Es gibt hier klare Rahmenbedingungen“, macht die Leiterin des Bereiches Sicherheit und Ordnung deutlich. Die Geschäftsleute müssen dafür sorgen, dass die Regeln beachtet werden und das könne eben auch dazu führen, dass sich Schlangen bilden und Menschen warten müssen, bis sie ins Geschäft gelassen werden.

Eines war heute klar zu beobachten: „Die Innenstadt ist wieder deutlich voller als noch vergangene Woche“, sagt Annette Ziegler. So ist Geduld bei den Kundinnen und Kunden gefragt. Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften seien bewusst nicht von der Bundesregierung und den Ländern gelockert worden, um das Ansteckungsrisiko nicht wieder zu erhöhen. Dringend empfohlen ist es, bei Einkäufen und im Öffentlichen Personennahverkehr Masken zu tragen. Eine Pflicht gibt es in Nordrhein-Westfalen aber nicht. „Wir dürfen die Erfolge in dieser Krise nicht wieder in Gefahr bringen“, appelliert auch Bürgermeister Jäcke.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) vorgenommen. Daneben wurde die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) inhaltsgleich verlängert. Alle drei Verordnungen haben jetzt eine Laufzeit bis einschließlich 3. Mai 2020.