Verlängerung der Gütigkeit von Kundenkarten für das WeserWerreTicket bis Ende Mai 2020


Für den Erwerb von WeserWerreTickets (Sozialtickets) wird eine Kundenkarte benötigt, die von den Kommunen (Bürgerbüros / Sozialämter) nach Prüfung der Berechtigung ausgestellt wird. Die Kundenkarten werden befristet ausgestellt. 

Nun ergibt sich im Zuge der Maßnahme zum Schutz vor dem Coronavirus aktuell weiterhin vielfach die Situation, dass Bürgerbüros / Sozialämter für den Publikumsverkehr bis (mindestens) in den Monat Mai hinein entweder (vorübergehend) geschlossen sind oder nur mit Einschränkungen tätig werden. Gleichwohl wollen wir den betroffenen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit erhalten, den ÖPNV mit einem gültigen Fahrausweis, zum dem beim WWT die Kundenkarte gehört, zu nutzen.

Deshalb haben wir in Abstimmung mit der Bezirksregierung entschieden, dass die Gültigkeit von Kundenkarten, die bis Ende des Monats März bzw. Ende April 2020 befristet sind, bis zum 31. Mai 2020 verlängert wird. 

Die Verkehrsunternehmen werden von der MHV umgehend über diese Entscheidung informiert.

Information der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft mbH, Herforder Str. 45, 32545 Bad Oeynhausen, Tel. 05731 - 842 0414.