Stadt Minden verlängert Allgemeinverfügung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes


Die Stadt Minden hat die Allgemeinverfügung im Bereich des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Asylgesetzes (AsylG) bis zum 3. Mai 2020 verlängert. „Damit will die Stadt erreichen, dass ausländische Mitbürger*innen auch in den kommenden zwei Wochen Planungssicherheit haben und sich nicht auf den Weg zur Stadtverwaltung machen müssen“, so der zuständige Bereichsleiter Daniel Schollmeyer.

Nach dieser Allgemeinverfügung gelten alle bis einschließlich 4. Mai 2020 ablaufenden befristeten Aufenthaltstitel (nationale Visa, Aufenthaltserlaubnisse, Blaue Karten der Europäischen Union, etc.) von Ausländern, die sich rechtmäßig im Zuständigkeitsbereich der Stadt Minden aufhalten und dort gemeldet sind weiter fort. Gleiches gilt auch für Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.