Stadt Minden appelliert an Einhaltung der Corona-Maßnahmen


Das schöne Wetter treibt viele Menschen nach draußen. „Das soll auch so sein, aber es gilt weiter, die Regeln der Coronaschutz-Verordnung einzuhalten“, sagt der Erste Beigeordnete der Stadt Minden, Peter Kienzle. Dazu gehöre auch, dass Reisen zu touristischen Zwecken grundsätzlich untersagt sind. Ausflüge in die nähere Umgebung seien weiter möglich, aber nur unter den derzeit gesetzlich festgelegten Auflagen.

So weist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden darauf hin, dass das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen untersagt sind. Es gilt auch, dass Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen, von Erwachsenen oder auch Kindern, untersagt sind. Hiervon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie sowie Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ausnahmen gibt es auch für die Begleitung mehrerer minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen sowie bei der Verwendung zulässiger Einrichtungen - insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Mit Blick auf das bevorstehende Osterfest weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass Spiel- und Bolzplätze nach der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen weiter nicht genutzt werden dürfen. Eltern haben für die Einhaltung dieser Regelungen und für ihre Kinder Sorge zu tragen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Auch über die Feiertage werden Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörde weiter die Einhaltung der Maßnahmen im öffentlichen Raum überprüfen, kündigt der Erste Beigeordnete Peter Kienzle an. Das Land habe einen Bußgeldkatalog erstellt, der bei Verstößen gegen die Regelungen empfindliche Summen vorsieht . „Wir weisen auf die harten Strafen hin, hoffen aber, dass diese nicht vollstreckt werden müssen und die Mindener*innen sich so wie auch in den vergangenen Tagen an die Maßnahmen der Rechtsverordnung halten“, so Kienzle weiter. Für das Verständnis und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger dankt Kienzle ganz ausdrücklich. 

Darüber hinaus appelliert die Stadt Minden daran, insgesamt rücksichtsvoll und verantwortungsvoll zu handeln. Soziale Kontakte im privaten Bereich sollen weiter auf ein Minimum reduziert werden. Dabei sollte aber unbedingt auch auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern geachtet werden.