Osterfeuer in Minden untersagt: Ordnungsbehörde kontrolliert Einhaltung der Regeln


Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden weist darauf hin, dass die Durchführung von Oster-/Brauchtumsfeuern gemäß der Coronaschutzverordnung NRW und der Allgemeinverfügung der Stadt Minden untersagt ist. Im Regelfall haben die Veranstalter ihre zuvor angemeldeten Oster-/Brauchtumsfeuer bereits abgesagt. Die Ordnungsbehörde wird jedoch im Stadtgebiet entsprechende Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.