Keine Übernachtungen mehr auf Kanzlers Weide


Aufgrund der aktuellen Situation wird darauf hingeweisen, dass das Übernachten auf Kanzlers Weide untersagt ist. Grundlage dafür ist die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit dem 22. März in Kraft ist. In Paragraf 8 ist geregelt, dass Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und auch Reisebusreisen untersagt sind.

Die Nutzung als Parkplatz tagsüber bleibt auch den Wohnmobilisten gestattet. Campen – also auch das Aufstellen von Sitzgelegenheiten vor dem Wohnmobil sowie das Picknicken außer-halb des Wohnmobils und auf den Grünflächen sind untersagt.

Die Ticketautomaten auf Kanzlers Weide werden von Mitarbeitern der Parkhaus GmbH außer Betrieb gesetzt, zusätzlich werden die Hinweisschilder auf den Reisemobilstellplatz an der Ein-fahrt zu Kanzlers Weide abgehängt.

Weitere Informationen bekommen Sie bei der Minden Marketing GmbH, Domstraße 2, 32423 Minden, Telefon: (05 71) 829 06 59, Fax: (05 71) 829 06 63,

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