Die Dienstgebäude der Mindener Stadtverwaltung bleiben bis zum 3. Mai für den Publikumsverkehr geschlossen. Das gilt auch für das Verwaltungsgebäude der Städtischen Betriebe Minden. In einer Videokonferenz aller Bürgermeister im Kreis Minden-Lübbecke haben die Verwaltungen der Städte und Gemeinden dieses Vorgehen gemeinsam abgestimmt.
Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. März ist bis zum 19. April gültig. Ab dem 20. April tritt die Neufassung der Coronaschutzverordnung vom 16. April in Kraft. Die beiden Verordnungen sind unter folgendem Link abrufbar www.minden.de/corona.