Wichtige Informationen zur Trinkwasser-Mangellage

in Hahlen und Minderheide


Die Trinkwasserversorgung im Gebiet des Wasserbeschaffungsverbandes Amt Hartum ist aktuell stark gefährdet.
Um die Versorgung für alle sicherzustellen, hat die Stadt Minden eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen.

Die Regelung betrifft die Stadtbezirke Hahlen und Minderheide und bezieht sich auf Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz.

Untersagt sind unter anderem:

• das Bewässern von Rasenflächen und Ziergärten
• das Befüllen privater Pools und Schwimmbecken
• das Abspritzen von Terrassen und Wegen
• das private Waschen von Fahrzeugen und Anhängern

Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Auch im restlichen Stadtgebiet sollte dringend Wasser gespart werden.
Die Trinkwasser-Ampel der Stadtwerke Minden steht bereits auf gelb. 

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