SEPA-Lastschriftmandat
Leistungsbeschreibung
Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat erlauben Sie der Stadt Minden, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Minden auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (SEPA=Single Euro Payments Area). Die Abbuchung der Beträge erfolgt dann zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
Vorteile für Sie:
- Sie können das SEPA-Lastschriftmandat online erteilen. Alternativ können Sie das PDF herunterladen, ausfüllen und per Post an uns senden (Stadt Minden, Finanzbuchhaltung, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden)
- Die Zahlung aller Beträge erfolgt dann stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.
- Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstag berücksichtigt.
Wichtig: Sie müssen für alle Kostenarten ein eigenes SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen. Die Abbuchungen werden dann nur für die genannte Forderung vorgenommen. So müssen bei einzelnen Änderungen nicht alle Lastschriftmandate widerrufen werden.
Für folgende Fälle kann das Online-SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden:
- Bestattungsgebühren
- Betreuungskosten/Verpflegungskosten
- Elternbeitrag Offener Ganztag
- Ersatz Familienpflege
- Erschließungsbeiträge
- Gewerbesteuer
- Grundbesitzabgaben
- Hundesteuer
- Kindergartengebühren
- Kindertagespflege
- Mieten
- Pachten
- Vergnügungssteuer
- Verpflegung Kinderbetreuung
- Zweitwohnungssteuer
In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte das PDF-Formular, das sich unter "Anträge/Formulare" findet.
Erforderliche Unterlagen
Bitte legen Sie vor dem Ausfüllen den Bescheid bereit, da im Formular das Kassenzeichen und die Bezeichnung der Steuer bzw. des Beitrages eingetragen werden muss.
Kosten
Sollte eine Abbuchung von Ihrem Konto nicht möglich sein, können Rücklastschriftgebühren anfallen.
Verfahrensablauf
Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug wird die Stadt Minden Sie als Lastschriftgläubiger*in unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz in Textform informieren (Info-Schreiben). Je Kassenzeichen bzw. externer Belegnummer wird eine Mandatsreferenz vergeben.
Sollte die Abbuchung von Ihrem Bankkonto nicht möglich sein, erlischt das bereits erteilte Lastschriftmandat. Falls der SEPA-Lastschrifteinzug weiter genutzt werden soll, muss ein neues Lastschriftmandat erteilt werden.
Die Widerspruchsfrist des Zahlungspflichtigen beträgt 8 Wochen ab Kontobelastungsdatum. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Weiterführende Informationen
Bitte teilen Sie uns Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat rechtzeitig vor der Fälligkeit schriftlich mit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)